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Ihr Pflegedienst in Berlin


Pflegedienst
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Info.
Pflegebedürftigkeit kann plötzlich eintreten – sei es im Alter, nach einem Unfall oder durch eine Krankheit. In solchen Momenten ist es wichtig zu wissen, welche Unterstützung Ihnen zusteht und wie ein ambulanter Pflegedienst helfen kann.
Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser wird vom Medizinischen Dienst (MD) nach einem Begutachtungstermin vergeben. Je nach Pflegegrad (1 bis 5) stehen Ihnen unterschiedliche Hilfen zur Verfügung.
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Zu den sogenannten Pflegesachleistungen zählen alle pflegerischen Unterstützungsmaßnahmen, die durch einen professionellen Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dazu gehören unter anderem körperbezogene Pflege wie Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder der Mobilität, aber auch die Unterstützung im Haushalt sowie bei der täglichen Versorgung. Darüber hinaus können auch Beratungseinsätze für pflegende Angehörige über die Pflegekasse abgedeckt werden.
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Neben den regulären Sachleistungen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie die Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, oder die Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Auch Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Unterstützung im Alltag gehören zum Leistungsspektrum.
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Damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, beraten wir Sie umfassend und individuell – von der Antragstellung bis zur konkreten Versorgung. Denn gute Pflege braucht Vertrauen, Kompetenz und eine starke Partnerschaft.
Pflegegrade
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade bestimmen, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade – von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse – zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst auf Antrag bei der Pflegekasse.
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Pflegegrade: Pflegesachleistung Pflegegeld
PG1 - -
PG2 796 € 347 €
PG3 1.497 € 599 €
PG4 1.859 € 800 €
PG5 2.299 € 990 €